Prince covert Radiohead und niemand kennt sich aus

(Bild von Lloyd Doppler)
Gulli berichtet heute, gestützt auf einen CNN Bericht, dass YouTube im Auftrag von Prince Label NPG Records, ein Musikvideo gelöscht hätte. Bei diesem Video handelte es sich um einen Konzertmitschnitt vom Coachella Festival, in dem Prince den Radiohead Song Creep covert.
Nun ist bekannt, dass Prince sehr strenge Maßstäbe an das Urheberrecht legt. Man könnte also vermuten, dass Prince Label diesen Song hat deshalb sperren lassen, weil es sich eben nicht um sein Werk, sondern um das Werk von Radiohead handelt, und ihm dafür die entsprechenden Rechte fehlen.
Als Thom York (Radiohead Frontmann) von diesem Vorgang von seinem Gitarrist Ed O´Brien hörte, soll er angeblich gesagt haben: „…sag ihm, er soll es entsperren. Das ist unser Song“. Womit er meiner Meinung nach Recht hat.
Normalerweise verbietet YouTube das Veröffentlichen von urheberrechtlich geschütztem Material, wenn es nicht vom Urheber selber oder einer Person kommt, die das Recht zu einer solchen Veröffentlichung hat. Erhält YouTube eine Beschwerde von einem Rechteinhaber, dann entfernt YouTube in den meisten Fällen das beanstandete Video.
Laut dem Bericht auf Gulli wäre es in diesem Fall jedoch unklar, wem die Rechte an diesem Song gehören. Gulli fragt daher: Ist es die Band, die den Song geschrieben und zuerst veröffentlicht hat, oder der Musiker, der ihn gecovert hat?
Meiner Meinung nach ist diese Frage schon falsch gestellt. Die richtige Frage müsste doch viel mehr lauten, wem das Recht an diesem Video gehört. Denn die Frage nach den Rechten an diesem Song müsste doch eigentlich klar mit „Radiohead“ beantwortet werden können.
Wie man sieht, scheint auch in diesem Fall die Frage nach den Rechten mal wieder unklar zu sein. Selbst zwischen solchen internationalen Top Künstlern wie Prince und Radiohead scheint hier eine unterschiedliche Rechtsauffassung zu herrschen. Von einer rechtlich korrekten Berichterstattung braucht man dann wohl erst gar nicht auszugehen.
Wie dem auch sein, das beanstandete Video ist natürlich wieder zu sehen, wer weiß wie lange noch.
UPDATE: Nicht sehr lange:
This video is no longer available due to a copyright claim by PRINCE / NPG RECORDS
meint am 5. Juni 2008 um 15:50 Uhr | Auf diesen Kommentar antworten
Also es gibt einmal das Urhebbercht (Komposition und Text) das in diesem falle bei Radiohead liegt, dann das Leistungsschutzrecht (die Leistung der Musiker und des Sängers) das liegt bei Price und seiner Kombo und last not least das recht am persönlichen Bild (Auch Prince und seine Musiker) . Dann hat auch noch der Aufnehmende das recht an der Aufnahme und am Masterband. Man kann aber davon ausgehen, dass er auf die Wahrnehmung dieser rechte weniger wert legt, weil er die Aufnahme ja wohl eingestellt hat.
Insofern können beider (Radiohead UND Prince) die Verfügbarkeitsmachung der Aufnahme verbieten, und KEINER von beiden kann sie alleine autorisieren.
Haben wir nicht ein tolles Urheberrecht?
Stefan Herwig
meint am 5. Juni 2008 um 23:39 Uhr | Auf diesen Kommentar antworten
Danke für die Aufklärung!
Wenn diese ganzen Rechte jedes mal strikt eingehalten würden, wäre YouTube wahrscheinlich leer ;-)
meint am 5. Juni 2008 um 23:41 Uhr | Auf diesen Kommentar antworten
This video is no longer available due to a copyright claim by PRINCE / NPG RECORDS
meint am 6. Juni 2008 um 10:04 Uhr | Auf diesen Kommentar antworten
Naja, nicht jedes verletzte rcht wird auch verfolgt. Vieoclips, die einfach so bei Youtube eingestellt werden, werden häufig nicht verfolgt, sind halt auch eine nette kostenlose Promotion. Also wird nicht alles verfolgt, was irgendwelche rechte verletzt. Und ja, du hast recht: Youtube verdient sich mit dieser “Rechtslücke” dumm und dusselig.
Stefan